Aufwandsentschädigung - unser Standpunkt

Warum wir es richtig und wichtig finden, eine Aufwandsentschädigung für die Spende zu gewähren.

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Warum wir es richtig und wichtig finden, eine Aufwandsentschädigung für die Spende zu gewähren.

Das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens erlaubt ausdrücklich das Gewähren einer Aufwandsentschädigung. In § 10 heißt es dort: „Die Spendeentnahme soll unentgeltlich erfolgen. Der spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll.“

Damit ist eine wichtige Eigenschaft der Aufwandsentschädigung genannt: Sie ist keine Bezahlung (Entgelt) für das gespendete Blut, sondern stellt einen Ausgleich für die Kosten und Mühen dar, die der Spender für die Blutspende auf sich nimmt. Darunter fallen beispielsweise Bustickets, Benzin- und Parkkosten genauso wie der Zeitaufwand. Die Aufwandsentschädigung hat also nichts mit „Blut gegen Geld“ zu tun, sondern soll dafür sorgen, dass der Spender nach seiner freiwilligen Spende nicht schlechter gestellt ist als vorher.

Gelegentlich erreicht uns der Vorschlag, Personen mit dringend gesuchten Blutgruppen auch eine höhere Aufwandsentschädigung zu gewähren. Das allerdings würde dem Sinn der Aufwandsentschädigung widersprechen: Der Aufwand eines Spenders ist unabhängig von seiner jeweiligen Blutgruppe, also muss auch die Aufwandsentschädigung für alle gleich ausfallen.

Öfters wird behauptet, dass das Gewähren einer Aufwandsentschädigung die Sicherheit von Blutprodukten beeinträchtigen würde, weil Spender zu falschen Angaben über ihren Gesundheitszustand oder mögliche Risiken verleitet werden könnten. Diese Ansicht lässt sich aber wissenschaftlich nicht belegen. Im Gegenteil hat das verantwortliche Robert-Koch-Institut in einer Studie, die sämtliche Spendedaten in Deutschland berücksichtigt, festgestellt, dass die Gewährung einer Aufwandsentschädigung keinen Einfluss auf die Sicherheit von Blutspenden hat.

Und noch ein anderer wichtiger Grund lässt uns an der Aufwandsentschädigung festhalten: Wiederholt haben Umfragen unter unseren Spendern gezeigt, dass viele ohne Aufwandsentschädigung seltener oder gar nicht mehr zur Spende kommen würden. Eine Abschaffung der Aufwandsentschädigung könnte also zu Problemen bei der Versorgung von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten mit Blutprodukten führen.

Nicht nur, dass die Aufwandsentschädigung bezüglich der Sicherheit unproblematisch und hinsichtlich der Versorgungssituation wichtig ist – wir halten sie auch für einen Akt der Fairness unseren Spendern gegenüber. Schließlich nehmen sie neben der eigentlichen Spende oft einiges auf sich, um anderen Menschen mit ihrem Blut zu helfen.

Wir gewähren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro.